Informationen zum Coronavirus 1

Informationen zum Coronavirus

Hier finden Sie Antworten zur aktuellen Lage

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde                                                                                                                                 Stand 14.06.2022, 15:00 Uhr

wir lassen Sie in dieser schwierigen Zeit nicht im Stich!
Unser S-Reisewelt Team ist weiterhin für Sie erreichbar.

Aktuelle Information zur Corona Pandemie finden Sie in der nachfolgenden FAQ.

Die Informationen können sich aufgrund der außergewöhnlichen Lage schnell ändern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr S-Reisewelt Team
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FAQ

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus

Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier und hier.

Fragen und Antworten des Bundesinnenministeriums zum Thema Corona-Virus finden Sie hier

Informationen des Robert Koch-Instituts zum Corona-Virus finden Sie hier

Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amts finden Sie hier

Informationen der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Corona-Virus finden Sie hier

FAQ der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zum Corona-Virus finden Sie hier

 

Was muss ich bei der Rückkehr meiner Reise beachten?

Die Coronavirus Einreiseverordnung regelt die Bestimmungen welche bei der Rückkehr bzw. Einreise nach Deutschland gelten.

Welche Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie ggf. Quarantäneregelungen für Sie gelten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Bundesregierung hier und hier.

 

Gibt es Reiseeinschränkungen?

Auch weiterhin greift die seit dem 1. Oktober 2020  umfassende, differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder.

Bitte beachten Sie, dass immer mehr Länder / Fluggesellschaften und Kreuzfahrtschiffe einen PCR-Test als Voraussetzung sehen. Informieren Sie sich daher bitte sowohl beim Auswärtigen Amt, als auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder Reederei. Die erforderlichen PCR-Tests werden an vielen deutschen Flughäfen, Universitätskliniken und privaten Laboren angeboten.

Weiterhin gilt im Hinblick auf COVID-19:

  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
  • Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.

Was für Ihr Reiseland gilt, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Land: www.diplo.de/sicherreisen

Bitte beachten Sie daher im Rahmen Ihrer Reiseplanung immer die für Ihre Reiseziele geltenden aktuellen Ein-/Aus-/Durchreise- und Gesundheitsbestimmungen, die Sie für deutsche Staatsangehörige auf www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit  finden.

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung, daher empfehlen wir Ihnen, diese regelmäßig bis zu Ihrer Abreise zu prüfen.

Eine Übersicht zur Planung Ihrer Reise innerhalb der Europäischen Union finden Sie auch unter:
https://reopen.europa.eu/de

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete des RKIs finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Viele Länder haben besondere Vorkehrungsmaßnahmen und Vorgaben erlassen, was die Einreise angeht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Auswärtigen Amt.

 

Wie gehen Veranstalter mit der Situation um?

Durch die Öffnung der (Teil-)Zielgebiete sind wieder viele Reisen buchbar und warten darauf von Ihnen für Ihre Reise gefunden zu werden.

Hierbei stehen Ihre persönliche Gesundheit und Sicherheit bei allen Veranstaltern und Leistungsträgern an erster Stelle: Fluggesellschaften, Hotels, Kreuzfahrtschiffe haben deswegen mit Hochdruck Maßnahmen umgesetzt, damit Sie Ihren Urlaub entspannt und sicher genießen können.

Um Ihre Entscheidung für einen Urlaub zusätzlich zu erleichtern, bieten viele Reiseveranstalter kostenfreie Reiseschutzmaßnahmen sowie zubuchbare Flex-Tarife an. Diese sind jedoch nur am Buchungstag selbst telefonisch innerhalb unserer regulären Öffnungszeiten einbuchbar.

Des Weiteren werden die Veranstalter die Situation bei Änderungen neu bewerten, geeignete Maßnahmen ergreifen und die Gäste entsprechend informieren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des jeweiligen Veranstalters.

Sollten Umbuchungen oder Stornierungen außerhalb eines Flextarifes gewünscht sein, greifen die AGB des jeweiligen Veranstalters.

 

Kann ich meine gebuchte Reise kostenfrei umbuchen oder stornieren?

Da es weiter zu Reisewarnungen kommt, reagieren auch die Veranstalter entsprechend der aktuellen Situation. Betroffene Reisen werden pro aktiv storniert. Sollte auch Ihre Reise hiervon betroffen sein, wird sich Ihr Reiseveranstalter direkt mit Ihnen in Verbindung setzten.

Die Information der Veranstalter erfolgt chronologisch nach Abreisedatum.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des jeweiligen Veranstalters.

Die meisten Veranstalter bieten kostenfreie Reiseschutzmaßnahmen sowie zubuchbare Flex-Tarife an. So können Sie Ihren Urlaub sorgenfrei planen. Diese sind jedoch nur am Buchungstag selbst telefonisch innerhalb unserer regulären Öffnungszeiten einbuchbar.

Des Weiteren werden die Veranstalter die Situation bei Änderungen neu bewerten, geeignete Maßnahmen ergreifen und die Gäste entsprechend informieren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des jeweiligen Veranstalters.

Sollten Umbuchungen oder Stornierungen außerhalb eines Flextarifes gewünscht sein, greifen die AGB des jeweiligen Veranstalters.
Jedoch kann gesagt werden, dass sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, Sie Anspruch haben gemäß den gesetzlichen Regelungen eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wenn die Einreise verweigert wird, besteht eventueller Anspruch.
Dies unterliegt den individuellen Regelungen der Veranstalter.

Sofern Sie einen Flug außerhalb einer Pauschalreise gebucht haben, wird dieser in der Regel nicht kostenfrei storniert. Die Fluggesellschaften sind hier aber überwiegend kulant und bieten Umbuchungen an. Dies ist jedoch von der jeweiligen Airline abhängig.

 

Wie erfolgt die Erstattung einer stornierten Reise?

Im Rahmen der Corona-Krise kommt es zur Zeit bei allen touristischen Leistungsträgern zu längeren Bearbeitungszeiten. Unsere Erfahrung zeigte uns, dass Vorgänge teilweise sogar erst nach Abreisedatum bearbeitet werden.

Haben Sie einen Stornoauftrag über unseren Reiseservice gestellt, so können Sie sichergehen, dass dieser weitergeleitet worden ist. Der Anbieter oder unser Reiseservice wird sich zu gegebenem Zeitpunkt bei Ihnen zurückmelden. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld.

Auch bei den Rückzahlungen der Leistungsträger kommt es zu deutlichen Verzögerungen in der Bearbeitung.

Da sämtlicher Zahlungsverkehr immer über den gebuchten Leistungsträger selbst abgewickelt wird, kann der Reiseservice diese Abwicklung nicht beeinflussen.

Viele Veranstalter bieten Ihnen ein Reiseguthaben bzw. einen Reisegutschein für Ihre abgesagte Reise an. Somit stehen Ihnen bei den meisten Veranstaltern auch weitere Vorteile und Mehrwerte zur Verfügung, sollten Sie sich für die Gutscheinlösung entscheiden.

Ebenfalls ist seitens der Bundesregierung geplant, diese staatlich abzusichern.

Die EU-Kommission hat sich auch im Flugbereich gegen eine verpflichtende Gutscheinlösung entschieden. Auch hier soll diese auf freiwilliger Basis erfolgen.

 

Greift eine Reiserücktrittversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur im Falle einer Erkrankung vor Reiseantritt. Im Falle einer Erkrankung im Reiseziel hilft eine Auslandskrankenversicherung, die je nach Tarif auch die Kosten für einen Rücktransport abdeckt.

Bitte prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungspolice.

 

Weshalb ist die Erreichbarkeit im Reisebuchungs-Service eingeschränkt?

Derzeit kommt zu einem sehr hohen Anrufaufkommen zum Thema Urlaub in Coronazeiten

Über die S-Reisewelt genießen Sie die gleichen Reise-Vorteile und können online bequem und einfach Ihre Traumreise mit wenigen Klicks buchen! Sollten Sie einen Flex-Tarif wünschen beachten Sie bitte, dass dieser nur telefonisch und am Buchungstag selbst zubuchbar ist.

Kontaktieren Sie uns auch gerne per Mail.

Bitte beachten Sie auch, dass auch die Reiseveranstalter und Airlines telefonisch nur eingeschränkt für uns verfügbar sind. Daher kommt es aktuell zu verlängerten Antwortzeiten. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir uns schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern.
 

 

Erhalte ich eine Rückvergütung für die abgesagt Reise?

Leider gibt es in diesen Fall keine Rückvergütung.  Die Rückvergütung wird nur unter der Bedingung des Reiseantritts ausgezahlt.